E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Abschluss eines Förderprogramms ist keine zwingende Voraussetzung für eine Beförderung

Ein betriebliches Förderprogramm für Führungskräftenachwuchs nimmt dem Arbeitgeber nicht ohne weiteres das Recht, Führungskräfte einzusetzen, die das Förderprogramm nicht durchlaufen haben.

Infolge einer zu Unrecht verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers ist auch dessen Zustimmung zur Umgruppierung zu ersetzen.
Anderenfalls müssten auch diejenigen Arbeitnehmer Förderprogramm zwingend durchlaufen, die bereits aufgrund anderer Umstände ? etwa vorangegangener Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber ? über die erforderliche Qualifikation für eine Beschäftigung als Führungskraft verfügen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 1 ABR 49 14 vom 11.10.2016
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-21 wid-149 drtm-bns 2024-12-21
Vorruhestand Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Mobbing Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg