E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Schwestern des deutschen roten Kreuzes gelten als Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmerbegriff im Sinne der Richtlinie kann dahin auszulegen sein, dass er jede Person erfasst, die ein Beschäftigungsverhältnis hat.


Das EU-Recht soll in Bezug auf die rechtliche Stellung, den Status und die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern innerhalb der Union kräftigen, wo sich teilweise große Unterschiede feststellen lassen und deshalb einen diskriminierungsfreier, transparenter und verhältnismäßiger Rahmen zum Schutz dieser Arbeitnehmer festlegt und gleichzeitig die Vielfalt der Arbeitsmärkte und der Arbeitsbeziehungen gewahrt werden soll.

Bietet eine Schwesternschaft Dienstleistungen auf dem Markt für die Überlassung von Pflegepersonal bei Einrichtungen der Krankheits- und Gesundheitspflege in Deutschland an, wofür sie ein Gestellungsentgelt erhält, das die Personal- und die Verwaltungskosten umfasst, so gelten die Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes als Arbeitnehmer.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EuGH C 216 15. vom 17.11.2016
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg