E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Bestimmte Lohnzulagen können unpfändbar sein

Schichtzulagen und Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin nicht pfändbar oder abtretbar.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Privatinsolvenz seine pfändbaren Bezüge an eine Treuhänderin abgetreten. Diese wollte in der Folge auch tariflich vereinbarte Wechselschichtzulagen und Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten pfänden, wogegen sich der Arbeitnehmer jedoch erfolgreich vor Gericht wehrte.

Nach dem Gesetz sind beispielsweise ''Schmutz- und Erschwerniszulagen'' nicht pfändbar, ohne das dabei zwischen den Graden der Erschwernis zu unterscheiden ist. Vor diesem Hintergrund war eine Pfändung bzw. Abtretung der in Frage stehenden Zulagen nicht möglich.

In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung dieser Rechtsfrage hat das Landesarbeitsgericht die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG B 3 Sa 1335 14 vom 09.01.2015
Normen: § 850a Nr.3 ZPO, § 400 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Kuendigungsschutz Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Mobbing Hamburg