E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kommunen haften für Mähschäden

Eine Kommune haftet für Schäden, die im Zuge der von ihren Bediensteten vorgenommenen Mäharbeiten entstehen.

Verursachen Beamte oder öffentliche Angestellte bei ihrer Arbeit einen Schaden am Eigentum Dritter, haftet dafür ihr Arbeitgeber, also die Kommune - dafür gibt es den Grundsatz der Amtshaftung. Es spielt dabei keine Rolle, ob bereits Maßnahmen zur Verhinderung des Schadenseintritts getroffen worden sind.

So entschied der Bundesgerichtshof über den Schadensersatzanspruch eines Pkw-Halters, dessen ordnungsgemäß abgestellter Wagen bei Mäharbeiten durch einen aufgeworfenen Stein beschädigt worden ist. Nach Ansicht der Richter wäre die Vermeidung des Schadens durch das Ergreifen weiterer Maßnahmen neben den Schutzblenden am Mähgerät möglich und zumutbar gewesen, zum Beispiel die Absperrung der betroffenen Parkbuchten für den Zeitraum der Arbeiten. Zudem hätte auch ein Verzicht auf den Motormäher durch die Gemeinde in Betracht gezogen werden müssen. Dem Schadensersatzbegehren wurde stattgegeben.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22
Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Interessenausgleich Hamburg