E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Gegendarstellung muss auf die Titelseite

Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit muss eine Gegendarstellung in gleicher Weise publiziert werden wie die ursprüngliche Mitteilung, auf der sie beruht.

Eine Gegendarstellung muss in der gleichen Weise wie die angegriffene Mitteilung selbst erfolgen. Dem entsprechend muss eine Zeitung oder Zeitschrift gegebenenfalls eine Gegendarstellung auch auf der Titelseite anbringen, so das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Richter bestätigten die bereits in der Vorinstanz ergangene Verurteilung eines Verlages, wonach dieser zum Abdruck einer Gegendarstellung auf der gleichen, ersten, Seite verpflichtet worden ist. Lediglich bei der Gefahr, dass durch die Gegendarstellung die Zeitschrift oder Zeitung nicht mehr als solche erkennbar ist, dürfe das Schriftbild geringfügig verkleinert werden.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22
Betriebsvereinbarung Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Kuendigungsschutz Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Vorruhestand Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg