E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Behörde muss ermessensfehlerfrei über Anspruch auf Akteneinsicht entscheiden

Wer ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Interesse an der Einsicht in Akten der Kartellbehörde geltend macht, kann einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung und im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde stehendes Akteneinsichtsrecht haben.

Das gilt insbesondere bei einem Kartellverfahren, das mit einer Verpflichtungszusage geendet hat.

In der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass, auch wenn außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kein unbedingtes Recht auf Akteneinsicht besteht, dennoch ein berechtigtes Interesse vorliegen kann, in verwaltungsbehördliche Akten und Unterlagen Einsicht zu nehmen. Ob unter diesen Voraussetzungen eine Akteneinsicht zu gewähren ist, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH KVR 55 14 vom 14.07.2015
Normen: GWB § 32b; VwVfG §§ 29, 40
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kanzlei Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg