E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zu Spätfolgen im Rahmen der Unfallversicherung

Tritt eine Erkrankung mehr als zehn Jahre nach dem letzten Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen auf, ist keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine berufsbedingte Ursache einer Erkrankung gegeben.


Vor dem Hintergrund dieser Überlegung wies das Bayerische Landessozialgericht die Klage eines Landwirtes ab, welcher über 30 Jahre mit giftigen Pestiziden gearbeitet hatte. Mehr als zehn Jahre nach dem letzten Umgang mit diesen Mitteln wurde bei ihm eine parkinson-ähnliche Krankheit diagnostiziert. Da er die Ursache in dem berufsbedingten Umgang mit den Giftstoffen sah, begehrte er Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zwar befürwortete das Gericht einen Zusammenhang zwischen dem Umgang mit Pestiziden und einer Parkinsonerkrankung, lehnte es bei dem verstrichenen Zeitraum jedoch ab, den erforderlichen Ursachenzusammenhang zu befürworten. Der Landwirt ging somit leer aus.
 
Landessozialgericht Bayern, Urteil LSG BY L 2 U 558 10 vom 06.11.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Mehrarbeit Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Mobbing Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg