E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Verpasster Flug aufgrund langer Sicherheitskontrolle wird entschädigt

Wer seinen Flug aufgrund einer langen Sicherheitskontrolle verpasst kann gegen den Staat einen Anspruch auf Entschädigung haben.


Im Rahmen der Sicherheitskontrolle eines Flugpassagiers bemerkten die Sicherheitsleute bei der Durchleuchtung des Handgepäcks gefährlich wirkende Gegenstände. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben riefen sie zum Zweck einer Öffnung des Rucksacks die Entschärfungsteam des Flughafens. Da es mitten in der Nacht war hatte diese jedoch nur Rufbereitschaft, so dass die Mitglieder erst nach rund drei Stunden eintrafen. Bei der Öffnung des Rucksacks stellte man fest, das lediglich zwei Kameras und ein Handy so ungünstig übereinander lagen, dass der Eindruck eines potentiell gefährlichen Gegenstandes erweckt worden war. Der Reisende verpasste auf Grund der zeitlichen Verzögerung seinen Flug und forderte dementsprechend Schadensersatz.

Diesen sprach ihm das Gericht auch zu und führte begründend aus, dass dem Reisenden wegen der unglücklichen Überlagerung der Gegenstände kein Vorwurf gemacht werden kann. Wenn das Entschärfungsteam aus Kostengründen nachts nur via Rufbereitschaft zur Verfügung steht und sich die Sicherheitskontrolle deshalb in die Länge zieht handelt es sich um ein "Sonderopfer" des Passagiers welches zu entschädigen ist.
 
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil OLG F 1 U 276 12 vom 12.08.2013
Normen: Einl. 1 §§ 74, 75 ALR PR, §§ 5 I, II, II, 11 I LuftSiG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg