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Klage wegen Lehmann-Pleite erneut erfolglos

Der Bundesgerichtshof hat erneut eine Anlegerklage auf Schadensersatz gegen eine Bank als unbegründet verworfen.


Die Pleite der Bank Lehmann-Brothers im Jahr 2007 war der Auftakt zu der folgenden weltweiten Finanzkrise. Als Folge der Insolvenz wurden die Lehmann-Zertifikate nahezu wertlos, der Gesamtschaden wird auf rund 200 Milliarden US-Dollar geschätzt. Auch in Deutschland waren zahlreiche (Klein-)Anleger betroffen und fühlten sich nicht selten durch die Banken bei der Anlageberatung getäuscht.

In dem jetzigen Verfahren berief sich ein Anleger auf die Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes im Jahr 2007 und die darin aufgelisteten Aufklärungs- und Beratungspflichten. Nach der Auffassung des BGH sollten diese aber der Bankenaufsicht bei Sanktionen helfen und nicht Anlegern bei der Verwirklichung von Schadensersatzforderungen dienen. Auf seinem Schaden von mehr als 100.000 Euro dürfte der Anleger somit sitzen bleiben.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XI ZR 332 12 vom 17.09.2013
Normen: §§ 31 ff. WpHG
[bns]
 

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